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   LSG Bayern, 12.07.2012 - L 9 AL 59/12 B PKH   

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https://dejure.org/2012,16937
LSG Bayern, 12.07.2012 - L 9 AL 59/12 B PKH (https://dejure.org/2012,16937)
LSG Bayern, Entscheidung vom 12.07.2012 - L 9 AL 59/12 B PKH (https://dejure.org/2012,16937)
LSG Bayern, Entscheidung vom 12. Juli 2012 - L 9 AL 59/12 B PKH (https://dejure.org/2012,16937)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    1. Fehlt es nach Auffassung des Klägers am Zugang eines Bescheides, so ist es grundsätzlich dem Bürger zumutbar, nach Erhalt einer Mahnung mit Zahlungsaufforderung dem Leistungsträger mitzuteilen, dass der verpflichtende Bescheid nicht zugegangen ist.2. Die Frage, ob ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 78/04 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfvereinbarung - Abhilfeverfahren nach

    Auszug aus LSG Bayern, 12.07.2012 - L 9 AL 59/12
    Als maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt ist auf die Sicht zur Zeit der Beauftragung abzustellen (ex-ante-Betrachtung) und nicht aus der Rückschau (ex-post-Betrachtung) zu überlegen, ob die Einschaltung eines Rechtsanwalts objektiv erforderlich und notwendig war (Becker a.a.O.; BSG vom 31. Mai 2006 - B 6 KA 78/04 R; BVerwG Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 36; BVerwG Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 35 = NJW 2000, 2832).
  • BVerwG, 16.10.1980 - 8 C 10.80

    Isoliertes Verwaltungsvorverfahren - Kostenerstattung - Rechtsanwaltskosten -

    Auszug aus LSG Bayern, 12.07.2012 - L 9 AL 59/12
    Wie das Sozialgericht zutreffend ausführt, ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts dann notwendig, wenn sie vom Standpunkt eines verständigen, nicht rechtskundigen Beteiligten für erforderlich gehalten werden durfte, weil ein vernünftiger Bürger mit gleichem Bildungs- und Erkenntnisstand sich bei der gegebenen Sach- und Rechtslage eines Rechtsanwalts bedient hätte (Becker in: Hauck/Noftz, SGB X, Kommentar, § 63, Rz.: 47; BVerwGE 61, 100, 102; BSG SozR 1300 § 63 Nr. 12), oder wenn es dem Beteiligten nach den jeweils gegebenen Verhältnissen nicht zuzumuten ist, das Verfahren selbst zu führen (BSG SozR 1300 § 36 Nr. 12; BVerwG Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 34).
  • BSG, 15.12.1987 - 6 RKa 21/87

    Erstattung - Kosten - Vorverfahren - Kassenärztliche Wirtschaftlichkeitsprüfung -

    Auszug aus LSG Bayern, 12.07.2012 - L 9 AL 59/12
    Wie das Sozialgericht zutreffend ausführt, ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts dann notwendig, wenn sie vom Standpunkt eines verständigen, nicht rechtskundigen Beteiligten für erforderlich gehalten werden durfte, weil ein vernünftiger Bürger mit gleichem Bildungs- und Erkenntnisstand sich bei der gegebenen Sach- und Rechtslage eines Rechtsanwalts bedient hätte (Becker in: Hauck/Noftz, SGB X, Kommentar, § 63, Rz.: 47; BVerwGE 61, 100, 102; BSG SozR 1300 § 63 Nr. 12), oder wenn es dem Beteiligten nach den jeweils gegebenen Verhältnissen nicht zuzumuten ist, das Verfahren selbst zu führen (BSG SozR 1300 § 36 Nr. 12; BVerwG Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 34).
  • BVerwG, 03.07.2000 - 11 KSt 2.99

    Notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung

    Auszug aus LSG Bayern, 12.07.2012 - L 9 AL 59/12
    Als maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt ist auf die Sicht zur Zeit der Beauftragung abzustellen (ex-ante-Betrachtung) und nicht aus der Rückschau (ex-post-Betrachtung) zu überlegen, ob die Einschaltung eines Rechtsanwalts objektiv erforderlich und notwendig war (Becker a.a.O.; BSG vom 31. Mai 2006 - B 6 KA 78/04 R; BVerwG Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 36; BVerwG Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 35 = NJW 2000, 2832).
  • BVerwG, 29.08.1983 - 6 C 111.82

    Kriegsdienstverweigerer - Stattgebender Widerspruchsbescheid - Zuziehung eines

    Auszug aus LSG Bayern, 12.07.2012 - L 9 AL 59/12
    Kriterien zur Beurteilung der Notwendigkeit sind die objektive Schwere der Sach- und Rechtslage, die Schwere des Eingriffs bzw. Bedeutung der beantragten Leistung oder Feststellung (vgl. BVerwGE 68, 1, 3), die Person des Widerspruchsführers, ggf. bei ihm vorliegende körperliche oder geistige Gebrechen oder seine Unbeholfenheit bei der Wahrnehmung seiner Rechtsverfolgung/-verteidigung (Becker a.a.O.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2012 - L 19 AS 676/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Kriterien zur Beurteilung der Notwendigkeit sind die objektive Schwere der Sach- und Rechtslage (BSG Urteil vom 09.05.2012 - B 6 KA 19/11 R = juris Rn 10 m.w.N.; vgl. zu gleichlautenden § 80 Abs. 2 VwVfG: BVerwG Beschluss vom 01.06.2010 - 6 B 77/09 - m.w.N) und die Schwere des Eingriffs bzw. die Bedeutung der beantragten Leistung oder Feststellung für den Widerspruchsführer (BSG Urteil vom 09.05.2012 - B 6 KA 19/11 R = juris Rn 10 m.w.N.), die Person des Widerspruchsführers, ggf. bei ihm vorliegende körperliche oder geistige Gebrechen oder seine Unbeholfenheit bei der Wahrnehmung seiner Rechtsverfolgung/-verteidigung (vgl. LSG Bayern Beschluss vom 12.07.2012 - L 9 AL 59/12 B PKH m.w.N.; vgl. auch BayVGH Beschluss vom 05.01.2010 - 3 B 09.1490, wonach die Vorbildung, die Erfahrung und die sonstigen persönlichen Umständen eines Widerspruchsführers zu berücksichtigen sind).
  • SG Hildesheim, 29.10.2012 - S 25 AL 39/12
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall auch wesentlich von dem der Entscheidung des Sozialgerichts Nordhausen vom 18. April 2012 (Az.: S 12 AS 149/12) zugrunde liegenden Sachverhalt, in dem allein die vom Bundessozialgericht mit Urteil vom 26. Mai 2011 (Az.: B 14 AS 54/10 R) verneinte grundsätzliche Befugnis der Bundesagentur für Arbeit zur Festsetzung von Mahngebühren im Rahmen des Forderungseinzugs für Leistungsträger nach dem SGB II streitig war, sowie vom zugrunde liegenden Sachverhalt der von der Beklagten zitierten PKH - Beschwerdeentscheidungen des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 23. Juli 2012 (Az.: L 12 AS 441/12 B) und des Bayerischen Landessozialgerichts vom 12. Juli 2012 (Az.: L 9 AL 59/12 B).
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